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𝗢𝗳𝗳𝗲𝗻𝗲𝗿 𝗕𝗿𝗶𝗲𝗳 𝗮𝗻 𝗱𝗲𝗻 𝗢𝗯𝗲𝗿𝗯ü𝗿𝗴𝗲𝗿𝗺𝗲𝗶𝘀𝘁𝗲𝗿 𝗱𝗲𝗿 𝗦𝘁𝗮𝗱𝘁 𝗠𝗲𝗿𝘇𝗶𝗴:: 𝗚𝗲𝗽𝗹𝗮𝗻𝘁𝗲𝗿 𝗪𝗮𝗹𝗱𝘃𝗲𝗿𝗸𝗮𝘂𝗳, 𝗜𝗻𝗳𝗼𝘃𝗲𝗿𝗮𝗻𝘀𝘁𝗮𝗹𝘁𝘂𝗻𝗴 𝗮𝗺 25.11.2025

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Hoffeld,
auf unsere erste Anfrage in dieser Angelegenheit an Sie im Mai 2025 haben Sie uns erklärt, hier werde nur ein IBV in Gang gesetzt, um einen Überblick zu bekommen, was denn so ein großes Stück Wald wert sein könne. Ein Verkauf des Waldes wäre seitens der Verwaltung nicht beabsichtigt und könne nur durch den Stadtrat entschieden werden.
Nun haben Sie auf ihrer öffentlichen Informations-Veranstaltung am 25.11.2025 plötzlich einen Wert des Waldes von 2,6 Mio. Euro in den Raum gestellt, der nur von einem der vier abgegebenen Angebote erreicht würde. Sie haben aber nicht erklärt, wie Sie denn auf diesen Wert gekommen sind. Also: Wie kommen Sie auf diesen Wert?
Weiterhin sagten Sie in Ihrem Vortrag, dass Sie den Gutachterausschuss des Landkreises zusätzlich noch mit einer Wertermittlung beauftragen werden. Grundsätzlich stellt sich da die Frage, wieso Sie denn erst jetzt auf die Idee kommen, eine fundierte Wertermittlung durchzuführen?
Die Mitglieder dieses Gutachterausschusses (www.merzig-wadern.de/Verwaltung-Politik/Gutachterausschuss/) verfügen nicht über die erforderliche Fachkompetenz zur Wertermittlung eines Waldbestandes. Lediglich eine Bewertung der Bodenfläche könnte dieses Gremium mit eigener Expertise leisten.
Die Waldwertermittlung muss nach der Bundesrichtlinie WaldR 2000 durchgeführt werden. Ein damit beauftragter Gutachter muss über tiefgreifende forstwirtschaftliche Expertise und Erfahrung verfügen. Nur qualifizierte forstliche Sachverständige, die mit der Methodik der WaldR 2000 vertraut sind, können eine fachlich fundierte und rechtssichere Bewertung des Waldbestands und der hier damit unmittelbar verbundenen Eigenjagd leisten. Dafür gibt es öffentlich bestellte und vereidigte und vor allem unabhängige Sachverständige - auch in der Region/ im Saarland.
Da Sie doch immer wieder betonen, ganz besonderen Wert auf Rechtskonformität zu legen, müssen Sie zur Bewertung dieses der Allgemeinheit gehörenden Waldes einen dieser unabhängigen Forstsachverständigen beauftragen. Darauf bestehen wir als Miteigentümer dieses Waldbestandes.
Erst wenn ein solches Gutachten auf dem Tisch liegt, klärt sich, welchen Geld-Wert dieser Wald tatsächlich hat – vielleicht mehr als die von Ihnen genannten 2,6 Mio. Euro?
Was die immer wieder behauptete „Alternativlosigkeit“ Ihres Vorgehens angeht, haben wir Sie bereits am 16.09.2025 in schriftlicher Form gefragt, welcher Paragraph in welchem Gesetz oder welcher Verordnung Ihnen aufzwingt, dem Stadtrat in dieser Angelegenheit die Einleitung eines IBV als einzig rechtskonforme Möglichkeit des Umgangs mit dem Angebot des Jägers darzustellen?
In Ihrer Replik vom 25.09.2025 sind Sie uns eine klare Antwort schuldig geblieben. Auch Ihre Informationsveranstaltung am 25.11.2025 haben Sie nicht dazu genutzt, hier für Klarheit zu sorgen, sondern die Behauptung wiederholt, nur die Einleitung eines IBV sei die einzig rechtlich korrekte und mögliche Vorgehensweise nach der Kaufanfrage gewesen.
Also fragen wir Sie nun erneut: Welcher Paragraph in welchem Gesetz hat Sie dazu gezwungen?
Sie hätten -natürlich rechtskonform- gleich nach Erhalt der Kaufanfrage eine Vorlage für den Rat verfassen können, dieser möge die Grundsatzentscheidung treffen, dass der kommunale Wald nicht verkäuflich ist. Nichts anderes steht doch in der Schlussfolie der Präsentation Ihres Vortrags am 25.11.2025 klar und deutlich drin.
Dem von Ihnen mehrfach als „alternativlos“ beschriebenen Verfahren hätten durchaus andere, gute und zukunftsfähige Alternativen zum Umgang mit kommunalem Wald mit klarem Interesse für die Merziger Bürgerschaft gegenübergestanden. Wir verweisen dazu auf die nach wie vor aktuelle Veröffentlichung des NABU (zusammen mit dem DStGB) zum Thema: „Zukunft gestalten im Kommunalwald“. Dazu haben Sie in keiner Form Stellung bezogen.
Es ist bei all dem mehr als klar erkennbar, dass Sie selbst eindeutig beabsichtigen den Wald der Bürgerschaft zu verkaufen und dazu auch der Stadtrat instrumentalisiert werden soll. Wir fragen Sie: Warum – wem nutzt es?
Wir bestehen hier auf Transparenz und erwarten eine zügige Beantwortung unserer Fragen.
Der Vorstand des NABU Merzig e.V.

Kreisstadt Merzig Naturschutzbund Saarland e. V. - NABU und NAJU Landkreis Merzig-Wadern
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𝗢𝗳𝗳𝗲𝗻𝗲𝗿 𝗕𝗿𝗶𝗲𝗳 𝗮𝗻 𝗱𝗲𝗻 𝗢𝗯𝗲𝗿𝗯ü𝗿𝗴𝗲𝗿𝗺𝗲𝗶𝘀𝘁𝗲𝗿 𝗱𝗲𝗿 𝗦𝘁𝗮𝗱𝘁 𝗠𝗲𝗿𝘇𝗶𝗴:: 𝗚𝗲𝗽𝗹𝗮𝗻𝘁𝗲𝗿 𝗪𝗮𝗹𝗱𝘃𝗲𝗿𝗸𝗮𝘂𝗳, 𝗜𝗻𝗳𝗼𝘃𝗲𝗿𝗮𝗻𝘀𝘁𝗮𝗹𝘁𝘂𝗻𝗴 𝗮𝗺 25.11.2025 

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Hoffeld,
auf unsere erste Anfrage in dieser Angelegenheit an Sie im Mai 2025 haben Sie uns erklärt, hier werde nur ein IBV in Gang gesetzt, um einen Überblick zu bekommen, was denn so ein großes Stück Wald wert sein könne. Ein Verkauf des Waldes wäre seitens der Verwaltung nicht beabsichtigt und könne nur durch den Stadtrat entschieden werden. 
Nun haben Sie auf ihrer öffentlichen Informations-Veranstaltung am 25.11.2025 plötzlich einen Wert des Waldes von 2,6 Mio. Euro in den Raum gestellt, der nur von einem der vier abgegebenen Angebote erreicht würde. Sie haben aber nicht erklärt, wie Sie denn auf diesen Wert gekommen sind. Also: Wie kommen Sie auf diesen Wert?
Weiterhin sagten Sie in Ihrem Vortrag, dass Sie den Gutachterausschuss des Landkreises zusätzlich noch mit einer Wertermittlung beauftragen werden. Grundsätzlich stellt sich da die Frage, wieso Sie denn erst jetzt auf die Idee kommen, eine fundierte Wertermittlung durchzuführen? 
Die Mitglieder dieses Gutachterausschusses (https://www.merzig-wadern.de/Verwaltung-Politik/Gutachterausschuss/) verfügen nicht über die erforderliche Fachkompetenz zur Wertermittlung eines Waldbestandes. Lediglich eine Bewertung der Bodenfläche könnte dieses Gremium mit eigener Expertise leisten. 
Die Waldwertermittlung muss nach der Bundesrichtlinie WaldR 2000 durchgeführt werden. Ein damit beauftragter Gutachter muss über tiefgreifende forstwirtschaftliche Expertise und Erfahrung verfügen. Nur qualifizierte forstliche Sachverständige, die mit der Methodik der WaldR 2000 vertraut sind, können eine fachlich fundierte und rechtssichere Bewertung des Waldbestands und der hier damit unmittelbar verbundenen Eigenjagd leisten. Dafür gibt es öffentlich bestellte und vereidigte und vor allem unabhängige Sachverständige - auch in der Region/ im Saarland.
Da Sie doch immer wieder betonen, ganz besonderen Wert auf Rechtskonformität zu legen, müssen Sie zur Bewertung dieses der Allgemeinheit gehörenden Waldes einen dieser unabhängigen Forstsachverständigen beauftragen. Darauf bestehen wir als Miteigentümer dieses Waldbestandes.
Erst wenn ein solches Gutachten auf dem Tisch liegt, klärt sich, welchen Geld-Wert dieser Wald tatsächlich hat – vielleicht mehr als die von Ihnen genannten 2,6 Mio. Euro?
Was die immer wieder behauptete „Alternativlosigkeit“ Ihres Vorgehens angeht, haben wir Sie bereits am 16.09.2025 in schriftlicher Form gefragt, welcher Paragraph in welchem Gesetz oder welcher Verordnung Ihnen aufzwingt, dem Stadtrat in dieser Angelegenheit die Einleitung eines IBV als einzig rechtskonforme Möglichkeit des Umgangs mit dem Angebot des Jägers darzustellen? 
In Ihrer Replik vom 25.09.2025 sind Sie uns eine klare Antwort schuldig geblieben. Auch Ihre Informationsveranstaltung am 25.11.2025 haben Sie nicht dazu genutzt, hier für Klarheit zu sorgen, sondern die Behauptung wiederholt, nur die Einleitung eines IBV sei die einzig rechtlich korrekte und mögliche Vorgehensweise nach der Kaufanfrage gewesen. 
Also fragen wir Sie nun erneut: Welcher Paragraph in welchem Gesetz hat Sie dazu gezwungen? 
Sie hätten -natürlich rechtskonform- gleich nach Erhalt der Kaufanfrage eine Vorlage für den Rat verfassen können, dieser möge die Grundsatzentscheidung treffen, dass der kommunale Wald nicht verkäuflich ist. Nichts anderes steht doch in der Schlussfolie der Präsentation Ihres Vortrags am 25.11.2025 klar und deutlich drin. 
Dem von Ihnen mehrfach als „alternativlos“ beschriebenen Verfahren hätten durchaus andere, gute und zukunftsfähige Alternativen zum Umgang mit kommunalem Wald mit klarem Interesse für die Merziger Bürgerschaft gegenübergestanden. Wir verweisen dazu auf die nach wie vor aktuelle Veröffentlichung des NABU (zusammen mit dem DStGB) zum Thema: „Zukunft gestalten im Kommunalwald“. Dazu haben Sie in keiner Form Stellung bezogen. 
Es ist bei all dem mehr als klar erkennbar, dass Sie selbst eindeutig beabsichtigen den Wald der Bürgerschaft zu verkaufen und dazu auch der Stadtrat instrumentalisiert werden soll. Wir fragen Sie: Warum – wem nutzt es? 
Wir bestehen hier auf Transparenz und erwarten eine zügige Beantwortung unserer Fragen.
Der Vorstand des NABU Merzig e.V.

Kreisstadt Merzig Naturschutzbund  Saarland e. V. - NABU und NAJU Landkreis Merzig-Wadern

Hast du es erraten? Ich bin der Dunkle Wiesenknopf-Ameisenbläuling (Phengaris nausithous) und gleichzeitig auch der Schmetterling des Jahres 2026! 🥳

🦋 Am wohlsten fühle ich mich vor allem in Süddeutschland, wo mein Überleben aber an zwei besondere Arten gebunden ist: Den Großen Wiesenknopf und die Knotenameise. Die Blüten vom Großen Wiesenknopf nutze ich als Nahrungsquelle und zur Eiablage. Dann kommen die Knotenameisen ins Spiel. Meine Larven werden von den Ameisen in deren Nester getragen, wo sie sich von der Ameisenbrut ernähren, verpuppen und im kommenden Sommer als Falter schlüpfen.
Dieser Zyklus ist zwar sehr besonders, aber dadurch auch sensibel. Kleine Veränderungen im Umfeld können dazu führen, dass mein Lebenszyklus unterbrochen wird. Intensive Nutzung von Grünflächen und trockene Böden sorgen dafür, dass meine Bestände schrumpfen. 😣

🌼Hoffentlich werden bald wieder mehr geeignete Wiesen erhalten oder wiederhergestellt, sodass mein Fortbestand gesichert wird.
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📢𝗦𝘁𝗲𝗹𝗹𝘂𝗻𝗴𝗻𝗮𝗵𝗺𝗲 4.0 𝗱𝗲𝘀 𝗡𝗔𝗕𝗨 𝗠𝗲𝗿𝘇𝗶𝗴 𝗲. 𝗩. 𝘇𝘂𝗺 𝗴𝗲𝗽𝗹𝗮𝗻𝘁𝗲𝗻 𝗪𝗮𝗹𝗱𝘃𝗲𝗿𝗸𝗮𝘂𝗳 𝗱𝘂𝗿𝗰𝗵 𝗱𝗶𝗲 𝗞𝗿𝗲𝗶𝘀𝘀𝘁𝗮𝗱𝘁 𝗠𝗲𝗿𝘇𝗶𝗴📯
Die Kreisstadt Merzig plant den Verkauf einer großen Fläche des Merziger Kommunalwaldes. Dies geht zurück auf das Angebot eines Jägers, der auf dieser Fläche die Einrichtung eines Eigenjagdreviers plant. Als Reaktion auf das Angebot hat die Verwaltungsspitze ein sogenanntes Interessebekundungsverfahren durchgeführt, das mittlerweile abgelaufen ist. Die Entscheidung zum Verkauf soll zu 70% vom Preis und zu 30% von einem Bewirtschaftungskonzept des Erwerbers abhängig sein. Es geht also hauptsächlich um schnelles Geld, das hier generiert werden soll.
Dazu haben wir uns schon grundsätzlich ablehnend geäußert. (Link zur Online-Petition: www.openpetition.de/petition/online/rettet-den-merziger-wald-vor-dem-verkauf und Links zu bereits veröffentlichten Stellungnahmen:
www.facebook.com/UmweltschutzMerzig/posts/1025069543087729?ref=embed_post
www.facebook.com/UmweltschutzMerzig/posts/1109395454655137
www.facebook.com/UmweltschutzMerzig/posts/1137997935128222 )
Auf unsere direkte Anfrage erklärte Oberbürgermeister Hoffeld, die Stadt stehe finanziell mit dem Rücken zur Wand und müsse deshalb alle Möglichkeiten prüfen, um Einnahmen zu erzielen. Diese Bemühungen müsse sie zudem gegenüber der Kommunalaufsicht nachweisen, um eine Genehmigung für den städtischen Haushalt zu erhalten.
Hier ist ganz klar festzuhalten: Das Allgemeineigentum Wald darf nicht zur kurzfristigen Stopfung von Haushaltslöchern verkauft werden!
In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass der ehemalige Ministerpräsident des Saarlandes und Verfassungsrichter a. D., Herr Peter Müller im Auftrag des deutschen Städte- und Gemeindetages ganz aktuell ein Gutachten erstellt hat. Dieses zeigt glasklar auf, dass die chronische Finanznot der Kommunen vor allem darin begründet ist, dass Bund und Länder den Kommunen Aufgaben und Leistungen zuweisen, ohne dafür die notwendigen finanziellen Mittel bereitzustellen. Herr Müller kommt zu dem Schluss, dass die Kommunen einen Anspruch auf diese Mittel haben und sie einklagen könnten. (Link zum Gutachten: www.dstgb.de/publikationen/pressemitteilungen/kommunen-brauchen-verlaesslichen-ueberforderungssch... ).
Also liebe Merziger Verwaltungsspitze, lassen Sie den törichten Plan, unseren Wald zu verkaufen, schnell wieder fallen. Tun Sie stattdessen das einzig sinnvolle, um die Haushaltsschieflage unserer Stadt langfristig wieder zurecht zu rücken: Klagen Sie beim Land und Bund das ganze Geld ein, das die Stadt für die Bewältigung all der von oben nach unten geschobenen Leistungen benötigt!
𝗗𝗲𝗿 𝗠𝗲𝗿𝘇𝗶𝗴𝗲𝗿 𝗪𝗮𝗹𝗱 𝗶𝘀𝘁 𝗲𝗶𝗻 𝗴𝗲𝗻𝗲𝗿𝗮𝘁𝗶𝗼𝗻𝗲𝗻ü𝗯𝗲𝗿𝗴𝗿𝗲𝗶𝗳𝗲𝗻𝗱𝗲𝘀 𝗘𝗶𝗴𝗲𝗻𝘁𝘂𝗺 𝗮𝗹𝗹𝗲𝗿 𝗠𝗲𝗿𝘇𝗶𝗴𝗲𝗿 𝗕ü𝗿𝗴𝗲𝗿𝗶𝗻𝗻𝗲𝗻 𝘂𝗻𝗱 𝗕ü𝗿𝗴𝗲𝗿, 𝗱𝗮𝘀 𝘇𝘂 𝘃𝗲𝗿ä𝘂ß𝗲𝗿𝗻 𝘀𝗶𝗰𝗵 𝗴𝗿𝘂𝗻𝗱𝘀ä𝘁𝘇𝗹𝗶𝗰𝗵 𝘃𝗲𝗿𝗯𝗶𝗲𝘁𝗲𝘁!

@Follower Saarbrücker ZeitungLandkreis Merzig-WadernMerzig und UmgebungGrüne Stadtverband MerzigGrüne Noswendel@FollowertSaarbrücker ZeitungLandkreis Merzig-WadernMerzig und UmgebungGrüne Stadtverband MerzigGrüne NoswendelNaturschutzbund Saarland e. V. - NABU und NAJUMerzig gestern und heuteNABU Ortsgruppe BeckingenNeues aus dem Kreis Merzig-WadernLuxemburger Wort
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📢𝗦𝘁𝗲𝗹𝗹𝘂𝗻𝗴𝗻𝗮𝗵𝗺𝗲 4.0 𝗱𝗲𝘀 𝗡𝗔𝗕𝗨 𝗠𝗲𝗿𝘇𝗶𝗴 𝗲. 𝗩. 𝘇𝘂𝗺 𝗴𝗲𝗽𝗹𝗮𝗻𝘁𝗲𝗻 𝗪𝗮𝗹𝗱𝘃𝗲𝗿𝗸𝗮𝘂𝗳 𝗱𝘂𝗿𝗰𝗵 𝗱𝗶𝗲 𝗞𝗿𝗲𝗶𝘀𝘀𝘁𝗮𝗱𝘁 𝗠𝗲𝗿𝘇𝗶𝗴📯
Die Kreisstadt Merzig plant den Verkauf einer großen Fläche des Merziger Kommunalwaldes. Dies geht zurück auf das Angebot eines Jägers, der auf dieser Fläche die Einrichtung eines Eigenjagdreviers plant. Als Reaktion auf das Angebot hat die Verwaltungsspitze ein sogenanntes Interessebekundungsverfahren durchgeführt, das mittlerweile abgelaufen ist. Die Entscheidung zum Verkauf soll zu 70% vom Preis und zu 30% von einem Bewirtschaftungskonzept des Erwerbers abhängig sein. Es geht also hauptsächlich um schnelles Geld, das hier generiert werden soll. 
Dazu haben wir uns schon grundsätzlich ablehnend geäußert. (Link zur Online-Petition: https://www.openpetition.de/petition/online/rettet-den-merziger-wald-vor-dem-verkauf   und Links zu bereits veröffentlichten Stellungnahmen:
https://www.facebook.com/UmweltschutzMerzig/posts/1025069543087729?ref=embed_post
https://www.facebook.com/UmweltschutzMerzig/posts/1109395454655137
https://www.facebook.com/UmweltschutzMerzig/posts/1137997935128222 )
Auf unsere direkte Anfrage erklärte Oberbürgermeister Hoffeld, die Stadt stehe finanziell mit dem Rücken zur Wand und müsse deshalb alle Möglichkeiten prüfen, um Einnahmen zu erzielen. Diese Bemühungen müsse sie zudem gegenüber der Kommunalaufsicht nachweisen, um eine Genehmigung für den städtischen Haushalt zu erhalten. 
Hier ist ganz klar festzuhalten: Das Allgemeineigentum Wald darf nicht zur kurzfristigen Stopfung von Haushaltslöchern verkauft werden! 
In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass der ehemalige Ministerpräsident des Saarlandes und Verfassungsrichter a. D., Herr Peter Müller im Auftrag des deutschen Städte- und Gemeindetages ganz aktuell ein Gutachten erstellt hat. Dieses zeigt glasklar auf, dass die chronische Finanznot der Kommunen vor allem darin begründet ist, dass Bund und Länder den Kommunen Aufgaben und Leistungen zuweisen, ohne dafür die notwendigen finanziellen Mittel bereitzustellen. Herr Müller kommt zu dem Schluss, dass die Kommunen einen Anspruch auf diese Mittel haben und sie einklagen könnten. (Link zum Gutachten: https://www.dstgb.de/publikationen/pressemitteilungen/kommunen-brauchen-verlaesslichen-ueberforderungsschutz/dstgb-freiherrvstein-grundgesetzlicher-ueberforderungsschutz-kommunaler-selbstverwaltung-2025.pdf?cid=1d9m ).
Also liebe Merziger Verwaltungsspitze, lassen Sie den törichten Plan, unseren Wald zu verkaufen, schnell wieder fallen. Tun Sie stattdessen das einzig sinnvolle, um die Haushaltsschieflage unserer Stadt langfristig wieder zurecht zu rücken: Klagen Sie beim Land und Bund das ganze Geld ein, das die Stadt für die Bewältigung all der von oben nach unten geschobenen Leistungen benötigt!
𝗗𝗲𝗿 𝗠𝗲𝗿𝘇𝗶𝗴𝗲𝗿 𝗪𝗮𝗹𝗱 𝗶𝘀𝘁 𝗲𝗶𝗻 𝗴𝗲𝗻𝗲𝗿𝗮𝘁𝗶𝗼𝗻𝗲𝗻ü𝗯𝗲𝗿𝗴𝗿𝗲𝗶𝗳𝗲𝗻𝗱𝗲𝘀 𝗘𝗶𝗴𝗲𝗻𝘁𝘂𝗺 𝗮𝗹𝗹𝗲𝗿 𝗠𝗲𝗿𝘇𝗶𝗴𝗲𝗿 𝗕ü𝗿𝗴𝗲𝗿𝗶𝗻𝗻𝗲𝗻 𝘂𝗻𝗱 𝗕ü𝗿𝗴𝗲𝗿, 𝗱𝗮𝘀 𝘇𝘂 𝘃𝗲𝗿ä𝘂ß𝗲𝗿𝗻 𝘀𝗶𝗰𝗵 𝗴𝗿𝘂𝗻𝗱𝘀ä𝘁𝘇𝗹𝗶𝗰𝗵 𝘃𝗲𝗿𝗯𝗶𝗲𝘁𝗲𝘁!

@Follower Saarbrücker ZeitungLandkreis Merzig-WadernMerzig und UmgebungGrüne Stadtverband MerzigGrüne Noswendel@FollowertSaarbrücker ZeitungLandkreis Merzig-WadernMerzig und UmgebungGrüne Stadtverband MerzigGrüne NoswendelNaturschutzbund  Saarland e. V. - NABU und NAJUMerzig gestern und heuteNABU Ortsgruppe BeckingenNeues aus dem Kreis Merzig-WadernLuxemburger Wort
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