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🦇💤 Bei plötzlichem Wetterumschwung können Fledermäuse aus dem Winterschlaf erwachen und auf der Suche nach einem neuen Quartier oder Wasser in Hauseingängen, Kellern oder sogar Wohnungen landen. Bei Frost finden sie jedoch weder Nahrung noch Wasser und geraten schnell in Gefahr zu entkräften. So kannst du helfen:
👉 Sichern: Setz die Fledermaus mit Handschuhen in einen mit Toilettenpapier ausgelegten Karton.
👉 Checken: Hat sie noch einen kleinen „Winterspeck-Kragen“ oder wirkt sie eher abgemagert? Egal wie:
👉 Trinken anbieten: Die Fledermaus vorsichtig in der behandschuhten Hand wärmen und anschließend mit Spritze, Pipette oder Löffel etwas lauwarmes Wasser geben.
Was dann?
Sehr mager? Bitte unbedingt eine Wildtierstation oder Fledermaus-Expert*innen kontaktieren.
Noch Winterspeck? Dann kann sie ihren Winterschlaf meist bald fortsetzen.
Geeignete Aussetzorte sind ungestörte Holzstapel, Spalten alter Stallmauern, Heuballen oder Hohlräume in Gebäuden.

📞 Kennst du eigentlich unser Fledermaus-Telefon?
Wenn du eine Fledermaus gefunden hast oder Fragen hast, helfen dir unsere Expert*innen weiter:
www.nabu.de/tiere-und-pflanzen/saeugetiere/fledermaeuse/18829.html
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𝗢𝗳𝗳𝗲𝗻𝗲𝗿 𝗕𝗿𝗶𝗲𝗳 𝗮𝗻 𝗱𝗲𝗻 𝗢𝗯𝗲𝗿𝗯ü𝗿𝗴𝗲𝗿𝗺𝗲𝗶𝘀𝘁𝗲𝗿 𝗱𝗲𝗿 𝗦𝘁𝗮𝗱𝘁 𝗠𝗲𝗿𝘇𝗶𝗴:: 𝗚𝗲𝗽𝗹𝗮𝗻𝘁𝗲𝗿 𝗪𝗮𝗹𝗱𝘃𝗲𝗿𝗸𝗮𝘂𝗳, 𝗜𝗻𝗳𝗼𝘃𝗲𝗿𝗮𝗻𝘀𝘁𝗮𝗹𝘁𝘂𝗻𝗴 𝗮𝗺 25.11.2025

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Hoffeld,
auf unsere erste Anfrage in dieser Angelegenheit an Sie im Mai 2025 haben Sie uns erklärt, hier werde nur ein IBV in Gang gesetzt, um einen Überblick zu bekommen, was denn so ein großes Stück Wald wert sein könne. Ein Verkauf des Waldes wäre seitens der Verwaltung nicht beabsichtigt und könne nur durch den Stadtrat entschieden werden.
Nun haben Sie auf ihrer öffentlichen Informations-Veranstaltung am 25.11.2025 plötzlich einen Wert des Waldes von 2,6 Mio. Euro in den Raum gestellt, der nur von einem der vier abgegebenen Angebote erreicht würde. Sie haben aber nicht erklärt, wie Sie denn auf diesen Wert gekommen sind. Also: Wie kommen Sie auf diesen Wert?
Weiterhin sagten Sie in Ihrem Vortrag, dass Sie den Gutachterausschuss des Landkreises zusätzlich noch mit einer Wertermittlung beauftragen werden. Grundsätzlich stellt sich da die Frage, wieso Sie denn erst jetzt auf die Idee kommen, eine fundierte Wertermittlung durchzuführen?
Die Mitglieder dieses Gutachterausschusses (www.merzig-wadern.de/Verwaltung-Politik/Gutachterausschuss/) verfügen nicht über die erforderliche Fachkompetenz zur Wertermittlung eines Waldbestandes. Lediglich eine Bewertung der Bodenfläche könnte dieses Gremium mit eigener Expertise leisten.
Die Waldwertermittlung muss nach der Bundesrichtlinie WaldR 2000 durchgeführt werden. Ein damit beauftragter Gutachter muss über tiefgreifende forstwirtschaftliche Expertise und Erfahrung verfügen. Nur qualifizierte forstliche Sachverständige, die mit der Methodik der WaldR 2000 vertraut sind, können eine fachlich fundierte und rechtssichere Bewertung des Waldbestands und der hier damit unmittelbar verbundenen Eigenjagd leisten. Dafür gibt es öffentlich bestellte und vereidigte und vor allem unabhängige Sachverständige - auch in der Region/ im Saarland.
Da Sie doch immer wieder betonen, ganz besonderen Wert auf Rechtskonformität zu legen, müssen Sie zur Bewertung dieses der Allgemeinheit gehörenden Waldes einen dieser unabhängigen Forstsachverständigen beauftragen. Darauf bestehen wir als Miteigentümer dieses Waldbestandes.
Erst wenn ein solches Gutachten auf dem Tisch liegt, klärt sich, welchen Geld-Wert dieser Wald tatsächlich hat – vielleicht mehr als die von Ihnen genannten 2,6 Mio. Euro?
Was die immer wieder behauptete „Alternativlosigkeit“ Ihres Vorgehens angeht, haben wir Sie bereits am 16.09.2025 in schriftlicher Form gefragt, welcher Paragraph in welchem Gesetz oder welcher Verordnung Ihnen aufzwingt, dem Stadtrat in dieser Angelegenheit die Einleitung eines IBV als einzig rechtskonforme Möglichkeit des Umgangs mit dem Angebot des Jägers darzustellen?
In Ihrer Replik vom 25.09.2025 sind Sie uns eine klare Antwort schuldig geblieben. Auch Ihre Informationsveranstaltung am 25.11.2025 haben Sie nicht dazu genutzt, hier für Klarheit zu sorgen, sondern die Behauptung wiederholt, nur die Einleitung eines IBV sei die einzig rechtlich korrekte und mögliche Vorgehensweise nach der Kaufanfrage gewesen.
Also fragen wir Sie nun erneut: Welcher Paragraph in welchem Gesetz hat Sie dazu gezwungen?
Sie hätten -natürlich rechtskonform- gleich nach Erhalt der Kaufanfrage eine Vorlage für den Rat verfassen können, dieser möge die Grundsatzentscheidung treffen, dass der kommunale Wald nicht verkäuflich ist. Nichts anderes steht doch in der Schlussfolie der Präsentation Ihres Vortrags am 25.11.2025 klar und deutlich drin.
Dem von Ihnen mehrfach als „alternativlos“ beschriebenen Verfahren hätten durchaus andere, gute und zukunftsfähige Alternativen zum Umgang mit kommunalem Wald mit klarem Interesse für die Merziger Bürgerschaft gegenübergestanden. Wir verweisen dazu auf die nach wie vor aktuelle Veröffentlichung des NABU (zusammen mit dem DStGB) zum Thema: „Zukunft gestalten im Kommunalwald“. Dazu haben Sie in keiner Form Stellung bezogen.
Es ist bei all dem mehr als klar erkennbar, dass Sie selbst eindeutig beabsichtigen den Wald der Bürgerschaft zu verkaufen und dazu auch der Stadtrat instrumentalisiert werden soll. Wir fragen Sie: Warum – wem nutzt es?
Wir bestehen hier auf Transparenz und erwarten eine zügige Beantwortung unserer Fragen.
Der Vorstand des NABU Merzig e.V.

Kreisstadt Merzig Naturschutzbund Saarland e. V. - NABU und NAJU Landkreis Merzig-Wadern
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𝗢𝗳𝗳𝗲𝗻𝗲𝗿 𝗕𝗿𝗶𝗲𝗳 𝗮𝗻 𝗱𝗲𝗻 𝗢𝗯𝗲𝗿𝗯ü𝗿𝗴𝗲𝗿𝗺𝗲𝗶𝘀𝘁𝗲𝗿 𝗱𝗲𝗿 𝗦𝘁𝗮𝗱𝘁 𝗠𝗲𝗿𝘇𝗶𝗴:: 𝗚𝗲𝗽𝗹𝗮𝗻𝘁𝗲𝗿 𝗪𝗮𝗹𝗱𝘃𝗲𝗿𝗸𝗮𝘂𝗳, 𝗜𝗻𝗳𝗼𝘃𝗲𝗿𝗮𝗻𝘀𝘁𝗮𝗹𝘁𝘂𝗻𝗴 𝗮𝗺 25.11.2025 

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Hoffeld,
auf unsere erste Anfrage in dieser Angelegenheit an Sie im Mai 2025 haben Sie uns erklärt, hier werde nur ein IBV in Gang gesetzt, um einen Überblick zu bekommen, was denn so ein großes Stück Wald wert sein könne. Ein Verkauf des Waldes wäre seitens der Verwaltung nicht beabsichtigt und könne nur durch den Stadtrat entschieden werden. 
Nun haben Sie auf ihrer öffentlichen Informations-Veranstaltung am 25.11.2025 plötzlich einen Wert des Waldes von 2,6 Mio. Euro in den Raum gestellt, der nur von einem der vier abgegebenen Angebote erreicht würde. Sie haben aber nicht erklärt, wie Sie denn auf diesen Wert gekommen sind. Also: Wie kommen Sie auf diesen Wert?
Weiterhin sagten Sie in Ihrem Vortrag, dass Sie den Gutachterausschuss des Landkreises zusätzlich noch mit einer Wertermittlung beauftragen werden. Grundsätzlich stellt sich da die Frage, wieso Sie denn erst jetzt auf die Idee kommen, eine fundierte Wertermittlung durchzuführen? 
Die Mitglieder dieses Gutachterausschusses (https://www.merzig-wadern.de/Verwaltung-Politik/Gutachterausschuss/) verfügen nicht über die erforderliche Fachkompetenz zur Wertermittlung eines Waldbestandes. Lediglich eine Bewertung der Bodenfläche könnte dieses Gremium mit eigener Expertise leisten. 
Die Waldwertermittlung muss nach der Bundesrichtlinie WaldR 2000 durchgeführt werden. Ein damit beauftragter Gutachter muss über tiefgreifende forstwirtschaftliche Expertise und Erfahrung verfügen. Nur qualifizierte forstliche Sachverständige, die mit der Methodik der WaldR 2000 vertraut sind, können eine fachlich fundierte und rechtssichere Bewertung des Waldbestands und der hier damit unmittelbar verbundenen Eigenjagd leisten. Dafür gibt es öffentlich bestellte und vereidigte und vor allem unabhängige Sachverständige - auch in der Region/ im Saarland.
Da Sie doch immer wieder betonen, ganz besonderen Wert auf Rechtskonformität zu legen, müssen Sie zur Bewertung dieses der Allgemeinheit gehörenden Waldes einen dieser unabhängigen Forstsachverständigen beauftragen. Darauf bestehen wir als Miteigentümer dieses Waldbestandes.
Erst wenn ein solches Gutachten auf dem Tisch liegt, klärt sich, welchen Geld-Wert dieser Wald tatsächlich hat – vielleicht mehr als die von Ihnen genannten 2,6 Mio. Euro?
Was die immer wieder behauptete „Alternativlosigkeit“ Ihres Vorgehens angeht, haben wir Sie bereits am 16.09.2025 in schriftlicher Form gefragt, welcher Paragraph in welchem Gesetz oder welcher Verordnung Ihnen aufzwingt, dem Stadtrat in dieser Angelegenheit die Einleitung eines IBV als einzig rechtskonforme Möglichkeit des Umgangs mit dem Angebot des Jägers darzustellen? 
In Ihrer Replik vom 25.09.2025 sind Sie uns eine klare Antwort schuldig geblieben. Auch Ihre Informationsveranstaltung am 25.11.2025 haben Sie nicht dazu genutzt, hier für Klarheit zu sorgen, sondern die Behauptung wiederholt, nur die Einleitung eines IBV sei die einzig rechtlich korrekte und mögliche Vorgehensweise nach der Kaufanfrage gewesen. 
Also fragen wir Sie nun erneut: Welcher Paragraph in welchem Gesetz hat Sie dazu gezwungen? 
Sie hätten -natürlich rechtskonform- gleich nach Erhalt der Kaufanfrage eine Vorlage für den Rat verfassen können, dieser möge die Grundsatzentscheidung treffen, dass der kommunale Wald nicht verkäuflich ist. Nichts anderes steht doch in der Schlussfolie der Präsentation Ihres Vortrags am 25.11.2025 klar und deutlich drin. 
Dem von Ihnen mehrfach als „alternativlos“ beschriebenen Verfahren hätten durchaus andere, gute und zukunftsfähige Alternativen zum Umgang mit kommunalem Wald mit klarem Interesse für die Merziger Bürgerschaft gegenübergestanden. Wir verweisen dazu auf die nach wie vor aktuelle Veröffentlichung des NABU (zusammen mit dem DStGB) zum Thema: „Zukunft gestalten im Kommunalwald“. Dazu haben Sie in keiner Form Stellung bezogen. 
Es ist bei all dem mehr als klar erkennbar, dass Sie selbst eindeutig beabsichtigen den Wald der Bürgerschaft zu verkaufen und dazu auch der Stadtrat instrumentalisiert werden soll. Wir fragen Sie: Warum – wem nutzt es? 
Wir bestehen hier auf Transparenz und erwarten eine zügige Beantwortung unserer Fragen.
Der Vorstand des NABU Merzig e.V.

Kreisstadt Merzig Naturschutzbund  Saarland e. V. - NABU und NAJU Landkreis Merzig-Wadern

Hast du es erraten? Ich bin der Dunkle Wiesenknopf-Ameisenbläuling (Phengaris nausithous) und gleichzeitig auch der Schmetterling des Jahres 2026! 🥳

🦋 Am wohlsten fühle ich mich vor allem in Süddeutschland, wo mein Überleben aber an zwei besondere Arten gebunden ist: Den Großen Wiesenknopf und die Knotenameise. Die Blüten vom Großen Wiesenknopf nutze ich als Nahrungsquelle und zur Eiablage. Dann kommen die Knotenameisen ins Spiel. Meine Larven werden von den Ameisen in deren Nester getragen, wo sie sich von der Ameisenbrut ernähren, verpuppen und im kommenden Sommer als Falter schlüpfen.
Dieser Zyklus ist zwar sehr besonders, aber dadurch auch sensibel. Kleine Veränderungen im Umfeld können dazu führen, dass mein Lebenszyklus unterbrochen wird. Intensive Nutzung von Grünflächen und trockene Böden sorgen dafür, dass meine Bestände schrumpfen. 😣

🌼Hoffentlich werden bald wieder mehr geeignete Wiesen erhalten oder wiederhergestellt, sodass mein Fortbestand gesichert wird.
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